Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter (gemeinsam „Parteien") schließen die nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, die im Rahmen der Nutzung der VERIST-Plattform durch den Verantwortlichen erfolgt. Diese Vereinbarung ergänzt den Hauptvertrag (Lizenz-, Service- oder Bestellvereinbarung) zwischen den Parteien.
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der VERIST-Plattform für den Verantwortlichen. Die Plattform dient der Inventarisierung, Risikoklassifizierung und revisionssicheren Dokumentation von KI-Systemen des Verantwortlichen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / EU AI Act).
Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragsverarbeiters gegenüber dem Verantwortlichen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters erfolgt nicht.
Art und Kategorien der personenbezogenen Daten sowie der betroffenen Personen sind in Anhang A beschrieben.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Dies gilt insbesondere für Übermittlungen von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Eine solche Verarbeitung findet nicht statt, soweit nicht der Auftragsverarbeiter durch das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verpflichtet ist; in diesem Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die rechtlichen Anforderungen vorab mit, sofern das jeweilige Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, insbesondere am Hosting-Standort Frankfurt am Main, Deutschland. Eine Übermittlung in Drittländer ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich vom Verantwortlichen genehmigt und durch geeignete Garantien nach Art. 46 ff. DSGVO abgesichert.
Die Mittel der Verarbeitung umfassen insbesondere: Speicherung in der VERIST-Plattform-Datenbank (Supabase, Frankfurt), Verarbeitung auf Anwendungs-Servern (Hetzner, Frankfurt), Object-Storage (MinIO, Hetzner), kryptographische Hash-Chain für Decision Records, transaktionale E-Mail-Versand (Strato, Deutschland) und Zahlungsabwicklung über Stripe Payments Europe Ltd. (Dublin, Irland) für innereuropäische Zahlungen.
Der Auftragsverarbeiter wird die ihm überlassenen personenbezogenen Daten ausschließlich entsprechend dieser Vereinbarung und den Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten. Er ist insbesondere verpflichtet:
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen auf Wahrnehmung ihrer Rechte nach Kapitel III der DSGVO.
Insbesondere stellt der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bereit, um den Verantwortlichen bei folgenden Pflichten zu unterstützen:
Anfragen, die direkt beim Auftragsverarbeiter eingehen, leitet dieser unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.
Der Auftragsverarbeiter benennt eine Kontaktstelle für Datenschutzanfragen: datenschutz@verist.de.
Der Verantwortliche genehmigt mit Abschluss dieser Vereinbarung allgemein die Hinzuziehung von Subprozessoren durch den Auftragsverarbeiter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren ist in Anhang C sowie öffentlich auf verist.de/trust#subprozessoren einsehbar.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter (Subprozessoren) 30 Tage vor der geplanten Änderung schriftlich oder per E-Mail. Der Verantwortliche kann gegen die Änderung Einspruch erheben.
Bei jeder Hinzuziehung eines Subprozessors stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass dieser:
Kommt der Subprozessor seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des Subprozessors.
Der Auftragsverarbeiter trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die jeweils aktuellen TOMs des Auftragsverarbeiters sind in Anhang B sowie öffentlich auf verist.de/trust#toms einsehbar.
Wesentliche Bestandteile sind:
Änderungen an den TOMs sind zulässig, soweit sie das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt.
Der Auftragsverarbeiter wirkt mit der zuständigen Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen auf Anfrage bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
Im Falle einer behördlichen Anordnung oder Maßnahme im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, es sei denn, das geltende Recht verbietet eine solche Mitteilung.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Auskunftspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde, insbesondere durch Bereitstellung der zur Verarbeitung relevanten Informationen, Audit-Logs und Decision Records.
Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, die sich auf Daten des Verantwortlichen bezieht, so meldet er diese dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung.
Die Meldung enthält mindestens:
Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis aller Datenschutzverletzungen mit Hash-Chain-Eintrag (manipulationssicher) und stellt es dem Verantwortlichen auf Anfrage zur Verfügung.
Sicherheitsvorfälle können auch direkt an security@verist.de gemeldet werden.
Nach Abschluss der Erbringung der vertraglichen Leistungen, spätestens jedoch nach Beendigung dieser Vereinbarung oder des Hauptvertrags, hat der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten:
Die Löschung umfasst auch alle vorhandenen Kopien der Daten in Backups. Aufgrund der Backup-Rotation kann die vollständige Löschung aus Backups bis zu 30 Tage dauern. Während dieser Zeit werden die Daten nicht aktiv verarbeitet.
Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. nach HGB §257, AO §147) eine Löschung nicht zulassen. Audit-Logs und Decision Records werden nach § 7 dieser Vereinbarung für die Dauer von 7 Jahren aufbewahrt.
Der Auftragsverarbeiter weist die Löschung auf Anforderung schriftlich nach.
Diese Vereinbarung beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Zeitpunkt und endet automatisch mit dessen Beendigung.
Eine außerordentliche Kündigung dieser Vereinbarung durch den Verantwortlichen ist insbesondere möglich, wenn:
Im Falle einer Kündigung gelten die Pflichten nach § 9 (Rückgabe und Löschung) entsprechend.
Die Haftung der Parteien aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung richtet sich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere Art. 82 DSGVO, sowie nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Eine etwaige Haftungsbegrenzung im Hauptvertrag gilt entsprechend, sofern dies nach Art. 82 DSGVO und sonstigen zwingenden Rechtsvorschriften zulässig ist.
Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieser Vereinbarung in Bezug auf die Datenverarbeitung vor.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Elektronische Signaturen nach eIDAS-Verordnung gelten der Schriftform als gleichwertig.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Landshut, Deutschland, soweit der Verantwortliche Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Im Rahmen der Nutzung der VERIST-Plattform werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
| Kategorie | Datenarten | Betroffene Personen |
|---|---|---|
| Account-Stammdaten | Name, E-Mail-Adresse, Position, Telefonnummer (optional), Firmenzugehörigkeit | Mitarbeitende des Verantwortlichen mit Plattform-Zugang |
| Audit- & Aktivitätsdaten | Login-Zeitpunkte, IP-Adressen, durchgeführte Aktionen, Decision Records | Mitarbeitende des Verantwortlichen mit Plattform-Zugang |
| KI-System-Metadaten | Inventar-Einträge zu KI-Systemen, Risikoklassifizierungen, Compliance-Status | Verarbeitung kann sich indirekt auf betroffene Personen beziehen, deren Daten von den KI-Systemen des Verantwortlichen verarbeitet werden — diese Daten selbst werden nicht in der VERIST-Plattform gespeichert |
| Vertrags- & Abrechnungsdaten | Firmenname, Rechnungsanschrift, USt-IdNr., Zahlungsdaten (verarbeitet durch Stripe) | Vertragspartner, Buchhaltungs-Kontaktpersonen |
| Support-Kommunikation | E-Mail-Inhalte, Anhänge, Chat-Verläufe | Mitarbeitende des Verantwortlichen, die Support kontaktieren |
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer der Nutzung der VERIST-Plattform durch den Verantwortlichen sowie für gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Die jeweils aktuelle Fassung der TOMs ist im VERIST Trust Center öffentlich einsehbar:
Die TOMs umfassen mindestens:
Wesentliche Änderungen der TOMs werden dem Verantwortlichen mitgeteilt, soweit sie das vereinbarte Schutzniveau betreffen.
Die jeweils aktuelle Fassung der Subprozessoren-Liste ist im VERIST Trust Center öffentlich einsehbar:
verist.de/trust#subprozessoren
Stand bei Vertragsschluss (28.04.2026):
| Anbieter | Standort | Zweck | Vertragsbasis |
|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | Hosting, Object-Storage | DSGVO Art. 28 · ISO 27001 |
| Supabase Inc. | Frankfurt (eu-central-1) | Datenbank, Auth | DSGVO Art. 28 · SOC 2 Type II |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Dublin, Irland (innereuropäisch) | Zahlungsabwicklung | DSGVO Art. 28 · PCI DSS Level 1 |
| Strato AG | Berlin / Karlsruhe, Deutschland | Transaktionaler E-Mail-Versand | DSGVO Art. 28 |
Änderungsmeldung: Über beabsichtigte Änderungen wird der Verantwortliche mit einer Vorlauffrist von 30 Tagen per E-Mail informiert. Einsprüche sind innerhalb dieser Frist möglich.
Im Vertragsprozess ergänzen. Diese Standard-Vorlage wird im Vertragsprozess durch die individuell verhandelten Bestimmungen vervollständigt und von beiden Parteien gegengezeichnet.